Vollzug und Verhandlung. Die Modernisierung des Verwaltungsvollzugs.

Mohr Siebeck
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Mohr Siebeck

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DE

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Tübingen

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ZLB: 2000/2868

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DI

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Zusammenfassung

Vielfältige Erscheinungsformen eines kooperativen und zumeist auch informalen Verwaltungsvollzugs werden von der verwaltungsrechtlichen Dogmatik nicht mehr erfasst. Die Vollzugspraxis steuert sich in weitem Umfang selbst. Ihr Vorgehen ist dabei auf die Interessen und Erwartungen der gesellschaftlichen Akteure im jeweiligen Zielbereich des Vollzugs abgestimmt. Zur Praxisform des Verwaltungsvollzugs wird das Verhandlungssystem. In ihm werden die Funktionen der politischen Willensbildung, der Entscheidungsprogrammierung und sonstigen Entscheidungsvorbereitung, der Vollzugsentscheidung selbst sowie die Folgenkontrolle wahrgenommen. Verhandlungssysteme im Verwaltungsvollzug reagieren auf Abstimmungsprobleme und Überlastungserscheinungen zwischen den großen gesellschaftlichen Funktionssystemen; sie sind Ausdruck einer tiefgreifenden Modernisierungskrise. In dieser droht der demokratisch-rechtsstaatlichen Steuerungsstruktur, die im parlamentarisch verhandelten und beschlossenen Gesetz ihren Mittelpunkt findet, ein erheblicher Bedeutungsverlust, der kaum abwendbar erscheint. Deshalb muss sich die verwaltungsrechtswissenschaftliche Beobachtung in Zukunft auf einen weithin autonomisierten und politisierten Verwaltungsvollzug einstellen. Der Autor überprüft die grundlegenden Strukturen und Leitannahmen der Vollzugsdogmatik auf verwaltungswissenschaftlicher, soziologischer und politischer Basis und fragt nach einer Neubestimmung des Verhältnisses zwischen Staat und Gesellschaft. difu

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IX, 398 S.

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Jus publicum; 39