Die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien. Empfehlung, Zustimmungs- und Vertragsmuster. Stand: Februar 1997.

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DE

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Köln

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ZLB: 97/3308-4

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Das am 1.8.1996 in Kraft getretene Telekommunikationsgesetz (TKG) hat insbesondere hinsichtlich des § 50 TKG "Grundsatz der Benutzung öffentlicher Wege" eine Vielzahl von Problemen aufgeworfen. Unbeschadet der von den kommunalen Spitzenverbänden vorbereiteten Verfassungsbeschwerde gegen einzelne Bestimmungen des TKG liegt es sowohl im Interesse der Städte, Gemeinden und Kreise als auch der Telekommunikationsunternehmen, eine zügige und reibunglose Versorgung der Bevölkerung der Wirtschaft und der Verwaltungen mit Telekommunikationsinfrastruktur auf der Grundlage des zur Zeit geltenden Rechts sicherzustellen. Die Empfehlung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände möchte eine Hilfestellung bei der Bewältigung der sich in der kommunalen Praxis beim Umgang mit dem TKG stellenden Fragen geben. difu

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36 S.

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