Ausnahme und Regel. Treuhandkonstruktion für Berliner Selbsthilfeprojekte.

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BBR: Z 264
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4

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Zusammenfassung

Der Selbsthilfesanierungstreuhänder "Ausnahme und Regel" versucht alternativ zu herkömmlichen Sanierungsträgern zwischen Selbsthilfegruppen/Bewohnern und den zuständigen politisch-administrativen Stellen als Vermittler tätig zu werden. Als Sanierungsbeauftragter nach StBauFG erwirbt der Selbsthilfetreuhänder dabei Grundstücke für das Treuhandvermögen, entwickelt neue und individuelle rechtliche und finanzielle Instandsetzungs- und Modernisierungskonzepte und organisiert die Gründung quartiersbezogener und bewohnergetragener Selbsthilfegruppen. Erläuterung der Rechtsform und des Trägermodells, Darstellung des Tätigkeitsbereichs, Beschreibung von Einzelproblemen bei der Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen. za

Beschreibung

Schlagwörter

Stadterneuerung, Sanierung, Treuhänder, Selbsthilfeorganisation, Rechtsform, Grundstückserwerb, Instandsetzung, Modernisierung, Finanzierung, Beratung, Selbsthilfegruppe

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Bauwelt 73(1982)Nr.36(Stadtbauwelt, Nr.75), S.1485.291-1488.294, Lit.

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Stadterneuerung, Sanierung, Treuhänder, Selbsthilfeorganisation, Rechtsform, Grundstückserwerb, Instandsetzung, Modernisierung, Finanzierung, Beratung, Selbsthilfegruppe

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