Ausnahme und Regel. Treuhandkonstruktion für Berliner Selbsthilfeprojekte.
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BBR: Z 264
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4
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SEBI: Zs 360-4
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Zusammenfassung
Der Selbsthilfesanierungstreuhänder "Ausnahme und Regel" versucht alternativ zu herkömmlichen Sanierungsträgern zwischen Selbsthilfegruppen/Bewohnern und den zuständigen politisch-administrativen Stellen als Vermittler tätig zu werden. Als Sanierungsbeauftragter nach StBauFG erwirbt der Selbsthilfetreuhänder dabei Grundstücke für das Treuhandvermögen, entwickelt neue und individuelle rechtliche und finanzielle Instandsetzungs- und Modernisierungskonzepte und organisiert die Gründung quartiersbezogener und bewohnergetragener Selbsthilfegruppen. Erläuterung der Rechtsform und des Trägermodells, Darstellung des Tätigkeitsbereichs, Beschreibung von Einzelproblemen bei der Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen. za
Beschreibung
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Stadterneuerung, Sanierung, Treuhänder, Selbsthilfeorganisation, Rechtsform, Grundstückserwerb, Instandsetzung, Modernisierung, Finanzierung, Beratung, Selbsthilfegruppe
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Bauwelt 73(1982)Nr.36(Stadtbauwelt, Nr.75), S.1485.291-1488.294, Lit.
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Stadterneuerung, Sanierung, Treuhänder, Selbsthilfeorganisation, Rechtsform, Grundstückserwerb, Instandsetzung, Modernisierung, Finanzierung, Beratung, Selbsthilfegruppe