Festlegung der Flugrouten und des Warteverfahrens für den Flughafen Zürich. BVerwG, Urteil vom 26.11.2003 - 9 C 6/02 - (VGH Mannheim vom 22.3.2002 - 8 S 1271/01 -, DVBl. 2002, 1129).
Heymann
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Datum
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Bandtitel
Herausgeber
Heymann
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Köln
Sprache
ISSN
0012-1363
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
§§ 1, 29, 29 b, 32, 32 b LuftVG; § 27 a LuftVO; § 142 VwGO: 1. Eine Rechtsänderung ist im Revisionsverfahren grundsätzlich auch dann beachtlich, wenn sie das Rechtsverhältnis gestaltet, auf dessen Feststellung die Klage gerichtet ist. In der Einbeziehung der neuen oder geänderten RechtsVO in den Feststellungsantrag liegt daher in aller Regel keine nach § 142 Abs.1 Satz 1 VwGO unzulässige Klageänderung. 2. Gemeinden, über deren Gebiet durch RechtsVO des Luftfahrt-Bundesamtes eine Flugroute oder ein Warteverfahren festgelegt wird, haben keinen Anspruch auf Anhörung vor Erlass der VO. 3. Die Festlegung der Flugrouten und des Warteverfahrens durch das Luftfahrt-Bundesamt kann auf Klage der lärmbetroffenen Gemeinden und Anwohner vom Gericht jedenfalls nur darauf überprüft werden, ob bei der rechtsstaatlich gebotenen Abwägung schutzwürdige Belange der Kl. willkürlich unberücksichtigt geblieben sind (im Anschluss an BVerwGE 111, 276 [= DVBl. 2000, 1858]). Während des Rechtsstreits erfolgten normativen Änderungen des Flugverfahrens und den hierfür maßgeblichen Erwägungen des Luftfahrt-Bundesamtes ist dabei Rechnung zu tragen. difu
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Deutsches Verwaltungsblatt
Ausgabe
Nr. 6
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Seiten
S. 382-388