Bundesraumordnungsprogramm aus der Sicht der Länder.
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1973
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SI B 1567-5 SIDOC
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Ausgehend von der Darlegung der rechtlichen Grundlagen der Raumordnung und der Schwierigkeiten hinsichtlich der Abgrenzung gesetzgeberischer Kompetenzen auf diesem Gebiet analysiert der Verfasser das Bundesraumordnungsprogramm aus der Sicht der Länder, deren landesplanerische Zielsetzungen und Maßnahmen davon unmittelbar berührt werden. Besondere Beachtung findet in dem Referat das Problem sich überschneidender oder entgegenstehender Zielsetzungen in Bundesraumordnung und Landesplanung in denjenigen Ländern, die bereits über umfassende und detaillierte Landesentwicklungsprogramme und -pläne verfügen. Der Verfasser kommt zu dem Schluß, daß eine bundeseinheitliche Raumordnung bei allen Schwierigkeiten notwendig ist, einmal um den Verfassungsauftrag zu erfüllen, die Lebensverhältnisse in der BRD einander anzugleichen und zum anderen um Entwicklungsplanungen in Europa den dazu erforderlichen großräumlichen Rahmen zu geben.
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In: Ernst, Werner u. a.; Raumordnung und Verwaltungsreform; Hrsg.Universität Münster, Institut für Siedlungs- und Wohnungswesen, Zentralinstitut für Raumplanung Münster, (1973) S. 71-96,
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Materialien zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 5