Neues Schadenersatzrecht zum 1.8.2002 in Kraft getreten.
Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen
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Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen
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DE
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Berlin
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ZLB: Zs 3455-4
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Abstract
Das Zweite Gesetz zur Änderung schadenersatzrechtlicher Vorschriften ist am 25.7.2002 im BGBl. I 2002 S.2674 ff. verkündet worden. Das Gesetz betrifft im wesentlichen Neuregelungen des Arzneimittelhaftungsrechts sowie zur Rechtstellung von Kindern bei Unfällen im Straßen- und Bahnverkehr. Künftig haften erst 10jährige Kinder für einen von ihnen verursachten Verkehrsunfall. Darüber hinaus kann künftig ein Schmerzensgeldanspruch unabhängig von der Schuldfrage bestehen (Gefährdungshaftung). Im Bereich des Mietrechts ist die Änderung des bisherigen § 249 BGB von Bedeutung, der die Art und den Umfang des Schadenersatzes regelt. Neu eingefügt wurde eine Haftung bei Amtspflichtsverletzungen, insbesondere einer Haftung des gerichtlichen Sachverständigen § 839 a BGB. difu
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BBU-Nachrichten
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Nr. 15
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S. 34-35