Besondere Fürsorgegruppen im 19. Jahrhundert. Blinde, Taubstumme und Geisteskranke in der Rheinprovinz 1822-1891.
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DE
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Köln
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ZLB: 93/2335
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DI
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Zusammenfassung
Geisteskranke und Blinde bzw. Taubstumme haben nach dem sie kennzeichnenden Merkmal nichts miteinander gemeinsam. Erstere sind eine Kranken-, letztere eine Behindertengruppe. Dennoch gibt es Parallelen. Alle drei Gruppen zählen zu den besonderen Fürsorgegruppen und haben mit dem sich auf ihre gesellschaftliche Stellung auswirkenden Vor- und Fehlurteilen zu kämpfen, die durch das geringe Wissen in der Bevölkerung über ihre Leiden hervorgerufen wird. Ziel der Studie ist es, am Beispiel der Rheinprovinz für den Zeitraum von 1822 bis 1891 das Schicksal von Blinden, Taubstummen und Geisteskranken und damit ihr Leben, ihr gesellschaftliches Umfeld und die sie betreffenden Fürsorgemaßnahmen darzustellen. In einem zweiten Schritt zeigt die Studie auf, wie sich die heutige gesellschaftliche Stellung der betroffenen Behindertengruppen und die sie betreffenden institutionalisierten Strukturen entwickelt haben. Damit versteht sich die Arbeit auch als ein Beitrag zur Geschichte der Entwicklung der Fürsorge, so wie wir sie heute kennen. sosa/difu
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Seiten
237 S.