Soziales Entschädigungsrecht.Ein Teilsystem öffentlich-rechtlicher Ersatzleistung
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SEBI: 75/4797
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Zusammenfassung
Der Begriff ,,soziales Entschädigungsrecht'' hat sich erst im Rahmen der Arbeiten an einem neuen Sozialgesetzbuch (SGB) durchgesetzt.Er ist zu verstehen als ein kausal-orientiertes Teilsystem sozialrechtlichen Schadensausgleichs, das systemgerecht in die Struktur des geltenden Ersatzleistungsrechts einzupassen ist.Eine erforderliche Neuinterpretation des PAR. 5 SGB-Entwurf zum Allgemeinen Teil setzt eine Sichtung der Systematik des Ersatzleistungsrechts voraus, die den möglichen Anwendungsbereich eines sozialen Entschädigungsrechts absteckt.Das Ziel der Untersuchung - ein rechtsdogmatisches Prinzip der sozialen Entschädigung und dadurch einen dogmatischen Begriff ,,soziales Entschädigungsrecht'' zu entwickeln - wird erreicht, indem vor dem Hintergrund eines rechtspolitischen und rechtsdogmatischen Rahmens die Systematik der geltenden Ersatzleistungen analysiert, der Entwurf eines Rechtsinstitutes ,,soziale Entschädigung'' von anderen Ersatzleistungen abgegrenzt und im Hinblick auf mögliche Anwendungsbereiche sozialer Entschädigung überprüft wird.
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Sozialgesetzbuch, Entschädigungsrecht, Ersatzleistung, Sozialwesen, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Bochum, (1974) XXXI, 288 S., Lit.; Zus.
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Sozialgesetzbuch, Entschädigungsrecht, Ersatzleistung, Sozialwesen, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung