Betroffensein durch Großvorhaben - Überlegungen zum Rechtsschutz im Atomrecht.
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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
SEBI: Zs 987-4
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Abstract
Die sich mehrenden Forderungen nach einer Beschränkung des Rechtsschutzes im Atomrecht fanden bei der Rechtsprechung in der Vergangenheit nur wenig Gehör. Erst in jüngster Zeit neigen die Gerichte dazu, die Klagemöglichkeiten gegen Atomanlagen durch eine einschränkende Interpretation oder gar durch einen Ausschluss subjektiv-öffentlicher Rechte, durch eine Verschärfung der Anforderungen bei der Klagebefugnis und durch die Restriktion der Kontrolldichte zu begrenzen. Diese Entwicklung lässt sich weder mit dem Gewaltenteilungsprinzip legitimieren, noch dient sie dem Ausschluss der Popularklage; sie stößt auf vielfältige rechtsdogmatische und rechtspolitische Bedenken. Im Ergebniss stellt die neuere Rechtsprechung Kläger gegen Atomanlagen weitgehend rechtsschutzlos. -z-
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Recht, Atomrecht, Rechtsschutz, Klagebefugnis, Popularklage, Verfassungsrecht, Großvorhaben, Einzelfallgenehmigung, Rechtsprechung
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Bayerische Verwaltungsblätter, München 113(1982)Nr.10, S.292-298, Lit.
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Recht, Atomrecht, Rechtsschutz, Klagebefugnis, Popularklage, Verfassungsrecht, Großvorhaben, Einzelfallgenehmigung, Rechtsprechung