StBauFG §§ I III, 15 I, III 23 I, II, 53, 57 I Nr. 3, 94 I, II. Berücksichtigung von sanierungs- und entwicklungsbedingten Wertsteigerungen. BVerwG, Urt. v. 21.8.1981 - 4 C 16/78, Lüneburg.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Bei der Bemessung der Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen bleiben auch solche Wertsteigerungen unberücksichtigt, die bereits vor Inkrafttreten des Städtebauförderungsgesetzes lediglich durch die Aussicht auf Sanierung oder Entwicklung, durch ihre Vorbereitung oder Durchführung enstanden sind, sofern es sich um Sanierung oder Entwicklung der in dem genannten Gesetz bestimmten Art handelt. Deswegen ist nach § 15 III 2, 23 StBauFG maßgebende Wert auch um derartige Wertsteigerungen zu bereinigen. Der vereinbarte "Gegenwert" liegt i.S. des §§ 15 III 2 StBauFG jedoch nicht über dem nach § 23 StBauFG maßgebenden Wert, wenn nicht Werte vereinbart bzw. zugrunde gelegt werden, die den nach § 23 II StBauFG "bereinigten" Wert in einer dem Rechtsverkehr erkennbaren Weise deutlich verfehlen. -z-

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Städtebauförderungsgesetz, Sanierung, Entwicklungsbereich, Wertsteigerung, Grundstück, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 35(1982)Nr.8, S.398-400, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Recht, Städtebauförderungsgesetz, Sanierung, Entwicklungsbereich, Wertsteigerung, Grundstück, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries