Antidiskriminierungsgesetz - nur gut gedacht oder auch gut gemacht? Eine Betrachtung aus der Sicht des Einzelvermieters.
Werner
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Werner
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DE
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Düsseldorf
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0340-7497
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ZLB: 4-Zs 818
IRB: Z 1039
IRB: Z 1039
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Abstract
Das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) dient der pflichtgemäßen Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union. Die mit dem ADG umgesetzten Richtlinien sind im Hinblick auf den Bereich des Mietrechts insbesondere die Richtlinie zum Verbot von Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft sowie die Vierte Gleichstellungsrichtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter außerhalb des Erwerbslebens. Nach zum Teil heftig ablehnenden Reaktionen aus Politik und Wirtschaft wurde der ursprüngliche Entwurf vom Dezember 2004 in ca. 40 Punkten überarbeitet und am 18.3.2005 vorgestellt. difu
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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht
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Nr. 7
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S. 511-512