Das Rechtsinstitut der Baulast. Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der Einführung der Baulast durch die Hessische Bauordnung.
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IRB: Z 866
SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
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Zusammenfassung
Mit der Neufassung der Hessischen Bauordnung ist in Hessen das Institut der Baulast eingeführt worden. Dazu werden einleitend der geschichtliche und wirtschaftliche Hintergrund sowie Begriffsabgrenzung und Anwendungsbereich dieses Rechtinstituts referiert. Es werden die Rechtsprobleme erörtert, die sich insbesondere für die Bauaufsichtsbehörden, die Grundstückseigentümer sowie dringlich am Grundstück Berechtigte ergeben. wb
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Recht, Eigentum, Bauordnungsrecht, Landesbauordnung, Baulast, Rechtsanwendung, Rechtsproblem, Rechtswirkung
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Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 28(1979)Nr.2, S. 21-24, Lit.
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Recht, Eigentum, Bauordnungsrecht, Landesbauordnung, Baulast, Rechtsanwendung, Rechtsproblem, Rechtswirkung