Die Entstehung der EG-Richtlinien über den Verbraucherkredit.

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DE

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Bonn

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ZLB: 2001/401

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DI

Zusammenfassung

Am 22. Dezember 1986 hat der Rat der europäischen Gemeinschaft die Richtlinie zur "Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit" erlassen. Bis Januar 1990 war die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Eine Änderung wurde im Februar 1990 vorgenommen. Mit der Änderung wurde im Wesentlichen die Einführung einer gemeinschaftsweit einheitlichen Berechnungsformel für effektiven Jahreszins vorgesehen. Zunächst zeigt die Arbeit die Entstehungsgeschichte dieser EG-Richtlinien von 1965 bis hin zur Änderungsrichtlinie auf. Berücksichtigt wird die Umsetzung der Richtlinien in den nunmehr 15 Mitgliedstaaten der EG und auf aktuelle Kommissionsvorschläge für die weitere Entwicklung der gemeinschaftlichen Tätigkeit im Bereich des Verbraucherkredits wird hingewiesen. Im Mittelpunkt der Studie stehen die Einzelbestimmungen der Richtlinien und ihre Entstehungsgeschichte. Dabei werden jeweils Hinweise sowohl auf den Ursprung der verschiedenen Bestimmungen als auch auf die Umsetzung in den verschiedenen Mitgliedstaaten gegeben. Nationale Besonderheiten wie die britische Deregulierungspläne im Bereich des CCA (Consumer Credit Act) und die Liberalisierung des Verbraucherkredits in Griechenland werden abschließend beschrieben. difu

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VIII, 169, XVII, S.

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