Bühnenschiedsgerichte in der Bewährung.
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 98/534
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DI
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Zusammenfassung
Bühnenschiedsgerichte sind private, nichtstaatliche Gerichte, die aufgrund tarifvertraglicher Schiedsabreden nach § 101 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Schauspielern, Opernsängern Regisseuren u.a. Bühnenkünstlern und ihren Arbeitgebern entscheiden. Zunächst wird der Anwendungsbereich und das Schiedsverfahren selbst untersucht. Aufgrund rechtstatsächlicher Analysen und rechtsdogmatischer Überlegungen kommt der Autor zu dem Ergebnis, daß ein Schiedsverfahren im Vergleich zum arbeitsgerichtlichen Prozeß nicht schneller und nicht kostengünstiger ist, jedoch rechtsstaatliche Defizite aufweist, worauf näher eingegangen wird. kirs/difu
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252 S.
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2050