Bestandsschutz immissionsschutzrechtlichgenehmigter Anlagen im Wandel.

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IRB: Z 1585B
SEBI: Zs 2747
BBR: Z 541

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Zusammenfassung

Umruesten kann man mit konventionellen Einrichtungen zur Schadstoffminderung, aber auch dadurch, dass veraltete Anlagen durch moderne, wirtschaftlicher arbeitende Anlagen und traditionelle Produktionsverfahren durch emmissionsaermere, rohstoff- und energiesparende ersetzt werden. Es ist nur eine Frage der Zeit, dass von den beiden Sanierungsalternativen die zweite, wirtschaftlich interessantere gewaehlt wird. So werden die neuen Luftreinhaltevorschriften den Zug zur grundlegenden Industriemodernisierung verstaerken und beschleunigen. Die Wirtschaft hat die Vorteile partieller Interessenkongruenz erkannt. (rh)

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Schlagwörter

Industrieanlage, Immissionsschutzrecht, Anlage, Immission, Bundesimmissionsschutzgesetz, Bestandsschutz, Umweltrecht, Recht, Immissionsschutz

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Wirtschaft und Verwaltung, Alfeld (1986), Nr.2, S.67-86, Lit.

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Industrieanlage, Immissionsschutzrecht, Anlage, Immission, Bundesimmissionsschutzgesetz, Bestandsschutz, Umweltrecht, Recht, Immissionsschutz

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