Ordnungspolitische Gestaltung des Seehafen-Hinterlandverkehrs. Eine Zusammenfassung der Diskussion aus Sicht des Verkehrsträgers Binnenschiffahrt.

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ZZ

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SEBI: Zs 310-4
IRB: Z 867
BBR: Z 153

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Zusammenfassung

Nachdem im Juli 1986 durch eine Änderung von § 22 a des Güterkraftverkehrsgesetzes der gewerbliche Straßengüterfernverkehr zu tariflichen Sonderabmachungen im Zu- und Ablaufverkehr der deutschen Seehäfen befähigt wurde, ist das Thema "Seehafenverkehr" beruhigt worden. Die Position der Binnenschiffahrt verdeutlicht der Beitrag. Die deutschen Seehäfen fordern eine ordnungspolitische Gleichstellung ihres Zu- und Ablaufverkehrs im Hinterland mit dem der Rheinmündungshäfen. Die Forderungen der Seehafenwirtschaft und der Küstenländer stützen sich dabei auf eine behauptete Kausalität zwischen Frachtniveau und Güterströmen. Die Kritik richtet sich insbesondere gegen das bestehende Frachtsystem im innerdeutschen Verkehr im Gegensatz zu den drei zu vereinbarenden Entgelten im grenzüberschreitenden Verkehr. (-y-)

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Seehafen, Binnenschiffsverkehr, Verkehrspolitik, Ordnungspolitik, Verkehrsanbindung, Güterverkehr, Wettbewerb, Güterverkehr, Hinterland, Tarifpolitik, Verkehrsträger, Verkehr, Wasserverkehr

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Internationales Verkehrswesen 38(1986), Nr.5, S.350-355, Abb.

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Seehafen, Binnenschiffsverkehr, Verkehrspolitik, Ordnungspolitik, Verkehrsanbindung, Güterverkehr, Wettbewerb, Güterverkehr, Hinterland, Tarifpolitik, Verkehrsträger, Verkehr, Wasserverkehr

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