Staatsverschuldung und öffentliche Investitionen. Im ersten Schritt Schlupflöcher beseitigen - auf mittlere Sicht Kreditfinanzierung verbieten.
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DE
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Berlin
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0173-3397
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ZLB: 2006/1277
DST: U 120/89
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Abstract
Im Mittelpunkt steht die weitgehende Unwirksamkeit der geltenden Kreditgrenze. Die Verfassung verlangt, dass nicht mehr Kredite zur Finanzierung des Haushalts verwendet werden, als insgesamt an Investitionen im Etat angesetzt sind, damit den künftigen Belastungen aus der Kreditfinanzierung künftige Erträge aus Investitionen gegenüberstehen. Die finanzwirtschaftliche Praxis bedient sich einer Reihe von Maßnahmen, um diese Kreditgrenze zu umgehen, und aus der Sicht des Staates mit vollem Erfolg. Dieser Finanzbedarf bleibt nicht ohne Wirkung auf das Verhältnis Steuerzahler zum Staat. Solange der Staat bei der Finanzierung seiner Haushalte die Verfassungsvorgaben ignoriert, setzt er seinen Anspruch aufs Spiel, von den Steuerzahlern gesetzestreue Ehrlichkeit zu verlangen und verliert die Berechtigung, seine Steueransprüche mit Hilfe eines immer dichteren Überwachungssystem durchzusetzen. Es werden Anregungen (Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler) gegeben, mit welchen Maßnahmen die Probleme angegangenwerden können. sg/difu
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XLIV, 296 S.