Subsidiarität statt Streckenstillegung. Vertikale Aufgabenteilung zwischen Staatsbahn und lokalen Verkehrsträgern.
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1985
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IRB: Z 1525
SEBI: Zs 3393-4
BBR: Z 529
SEBI: Zs 3393-4
BBR: Z 529
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Zusammenfassung
Eine Alternative zur Stillegung weiterer Lokaler und regionaler Nebenstrecken durch die Deutsche Bundesbahn - damit verbunden ist die Abwanderung auf die Straße und der Abbau regionaler Infrastruktur - ist in einer Aufgabenübertragung auf lokale Verkehrsträger zu sehen. Hierfür bieten sich vor allem nichtbundeseigene Eisenbahnen an, die als Subunternehmer-Bahn im Auftrag der DB, als selbständige Betriebsführungs-Bahn oder auch als Eigentümer-Bahn subsidiär eingesetzt werden können. In Schutz- und Demarkationsverträgen können Verkehrsaufgabe, Gebiet oder Einzugsbereich definiert werden. Voraussetzung für den Erfolg des Subsidiaritätsprinzips ist die Übertragung des Gesamtverkehrs und nicht nur unrentabler Teilbereiche auf den Ersatzbetrieb. (wg)
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In: Nahverkehr, 3(1985), Nr.2, S.11-14