Subsidiarität statt Streckenstillegung. Vertikale Aufgabenteilung zwischen Staatsbahn und lokalen Verkehrsträgern.

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ZZ

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IRB: Z 1525
SEBI: Zs 3393-4
BBR: Z 529

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Zusammenfassung

Eine Alternative zur Stillegung weiterer Lokaler und regionaler Nebenstrecken durch die Deutsche Bundesbahn - damit verbunden ist die Abwanderung auf die Straße und der Abbau regionaler Infrastruktur - ist in einer Aufgabenübertragung auf lokale Verkehrsträger zu sehen. Hierfür bieten sich vor allem nichtbundeseigene Eisenbahnen an, die als Subunternehmer-Bahn im Auftrag der DB, als selbständige Betriebsführungs-Bahn oder auch als Eigentümer-Bahn subsidiär eingesetzt werden können. In Schutz- und Demarkationsverträgen können Verkehrsaufgabe, Gebiet oder Einzugsbereich definiert werden. Voraussetzung für den Erfolg des Subsidiaritätsprinzips ist die Übertragung des Gesamtverkehrs und nicht nur unrentabler Teilbereiche auf den Ersatzbetrieb. (wg)

Beschreibung

Schlagwörter

Streckenstilllegung, Vertragsgestaltung, Subsidiaritätsprinzip, Verkehrsträger, Verkehr, Eisenbahn

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In: Nahverkehr, 3(1985), Nr.2, S.11-14

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Streckenstilllegung, Vertragsgestaltung, Subsidiaritätsprinzip, Verkehrsträger, Verkehr, Eisenbahn

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