Richtlinien für die Schule für Erziehungshilfe - Sonderschule - in Nordrhein-Westfalen.

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SEBI: 79/715

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Zusammenfassung

Die Richtlinien für die Schulen für Erziehungshilfe, an denen Unterricht und Erziehung mit Beginn des Schuljahres 1978/79 orientiert sein sollen, sind eine Übernahme der ,,Empfehlungen für den Unterricht in der Schule für Verhaltensgestörte (Sonderschule)'' der ständigen Konferenz der Kultusminister vom 17. 11. 1977. Die Aufgaben und Möglichkeiten dieses Schultyps sollen sich in dem so festgesetzten Rahmen bewegen. Die Richtlinien gehen über die Sonderschule insofern hinaus, als sie eine Anleitung zur Feststellung der Verhaltensstörung und Begutachtung und darüberhinaus eine Beschreibung des psychosozial gestörten Schülertyps geben. Bildungsauftrag und Erziehungsziel sind vorrangig die Rückführung des Schülers in die allgemeine Schule. Bei der Rückschulung und der Berufsvorbereitung sollten besondere Hilfen geleistet werden. Im Mittelpunkt der Richtlinien stehen die Bereiche Erziehung, in dem u. a. Lehrerverhalten und Gruppenerziehung abgesteckt wird, und Unterricht, der die Ziele und die Organisation des Unterrichts, aber auch spezielle Lern-und Unterrichtshilfen angibt. lt/difu

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Richtlinie, Sonderschule, Erziehung, Schule, Verwaltung, Hilfsmittel

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Köln: Greven (1978), 18 S.,

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Richtlinie, Sonderschule, Erziehung, Schule, Verwaltung, Hilfsmittel

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Die Schule in Nordrhein-Westfalen; 6051