Das kommunale Vertretungsverbot.
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1981
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SEBI: 81/6333
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Zusammenfassung
Die nach dem Kriege entstandenen Gemeinde- und Kreisordnungen der Bundesländer enthalten alle Vorschriften über ein kommunales Vertretungsverbot.Alle diese Bestimmungen lassen sich auf Pargr. 26 S. 2 der Deutschen Gemeindeordnung von 1935 zurückführen, wonach ein in einer kommunalen Körperschaft ehrenamtlich Tätiger Ansprüche Dritter gegen die Gemeinde bzw. den Kreis nicht geltend machen darf, es sei denn, er handelt als gesetzlicher Vertreter.Der Verfasser behandelt die rechtsdogmatischen Grundlagen des kommunalen Vertretungsverbots und klärt seinen personellen und sachlichen Geltungsbereich.(Während dieses Verbot vor allem Rechtsanwälte betrifft, kommen auch noch andere Angehörige beratender Berufe in Frage).Zur Verfassungsmäßigkeit des Vertretungsverbots kommt der Autor nur mittels einer verfassungskonformen Auslegung.Er stellt zudem fest, daß die Durchsetzbarkeit gesetzlich nur äußerst unzureichend abgesichert ist.Den Schluß bilden rechtspolitische Überlegungen und Reformvorschläge. chb/difu
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Siegburg:Reckinger (1981), XVII, 310 S., Tab.; Lit.; Reg.(jur.Diss.; Kiel 1980/81)
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Serie/Report Nr.
Schriften zum deutschen Kommunalrecht; 23