Politische Durchsetzbarkeit von Stromtrassen: Die Bevölkerung bei der Energiewende mitnehmen.
Alternative Kommunalpolitik
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Datum
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ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Alternative Kommunalpolitik
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Bielefeld
Sprache
ISSN
0941-9225
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 3327
IRB: Z 1674
BBR: Z 555
IRB: Z 1674
BBR: Z 555
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Windräder zur Energieerzeugung werden seit zwanzig Jahren errichtet. In der Bevölkerung gab es oft heftige Diskussionen. Zwar wurde die Entscheidung über Standorte vor Ort im Gemeinderat gefällt, aber die Bürgerinnen und Bürger fühlten sich vielerorts übergangen. Ganz anders war die Diskussion dort, wo sich die Bevölkerung beteiligen konnte und Veränderungen nicht nur ertragen musste, sondern davon profitieren konnte. Dort sind jetzt auch Repowering-Projekte mit größeren und oftmals auch mehr Anlagen möglich. In dem Beitrag wird ausgeführt, dass sich das Beispiel Windenergie gut auf die so genannte Energiewende übertragen lässt. Sie erfordert in noch viel größerem Umfang die Beteiligung und Akzeptanz der Bevölkerung, denn das gesamte System der Energiebereitstellung muss umgestellt werden. Weg von wenigen Kraftwerken, hin zu viel mehr dezentralen Energieerzeugungsanlagen wie Windräder, Solaranlagen und Biogasanlagen. Die Energiewende betrifft das Wohnumfeld größerer Teile der Bevölkerung, sie beansprucht Raum und konkurriert mit dem freien Blick auf die Landschaft. Der notwendige Ausbau der Versorgungsnetze erfordert in besonderem Maße die Akzeptanz der Betroffenen. Deshalb müssen mehr als bei anderen Entscheidungen die Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden. Im geplanten Gesetz zur Beschleunigung des Netzausbaus, dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) ist daher die Partizipation der Bevölkerung schon zu Beginn eines Projektes vorgesehen. Die Transparenz während des gesamten Verfahrens wird über das Internet sichergestellt. Noch nicht befriedigend gelöst ist die Frage der Mindestabstände zum Schutze des Wohnumfeldes. Hier gilt weiter die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschVO).
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
AKP. Fachzeitschrift für Alternative Kommunalpolitik
Ausgabe
Nr. 4
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Seiten
S. 43-44