Politische Durchsetzbarkeit von Stromtrassen: Die Bevölkerung bei der Energiewende mitnehmen.

Alternative Kommunalpolitik
Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Alternative Kommunalpolitik

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Bielefeld

Sprache

ISSN

0941-9225

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 3327
IRB: Z 1674
BBR: Z 555

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Windräder zur Energieerzeugung werden seit zwanzig Jahren errichtet. In der Bevölkerung gab es oft heftige Diskussionen. Zwar wurde die Entscheidung über Standorte vor Ort im Gemeinderat gefällt, aber die Bürgerinnen und Bürger fühlten sich vielerorts übergangen. Ganz anders war die Diskussion dort, wo sich die Bevölkerung beteiligen konnte und Veränderungen nicht nur ertragen musste, sondern davon profitieren konnte. Dort sind jetzt auch Repowering-Projekte mit größeren und oftmals auch mehr Anlagen möglich. In dem Beitrag wird ausgeführt, dass sich das Beispiel Windenergie gut auf die so genannte Energiewende übertragen lässt. Sie erfordert in noch viel größerem Umfang die Beteiligung und Akzeptanz der Bevölkerung, denn das gesamte System der Energiebereitstellung muss umgestellt werden. Weg von wenigen Kraftwerken, hin zu viel mehr dezentralen Energieerzeugungsanlagen wie Windräder, Solaranlagen und Biogasanlagen. Die Energiewende betrifft das Wohnumfeld größerer Teile der Bevölkerung, sie beansprucht Raum und konkurriert mit dem freien Blick auf die Landschaft. Der notwendige Ausbau der Versorgungsnetze erfordert in besonderem Maße die Akzeptanz der Betroffenen. Deshalb müssen mehr als bei anderen Entscheidungen die Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden. Im geplanten Gesetz zur Beschleunigung des Netzausbaus, dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) ist daher die Partizipation der Bevölkerung schon zu Beginn eines Projektes vorgesehen. Die Transparenz während des gesamten Verfahrens wird über das Internet sichergestellt. Noch nicht befriedigend gelöst ist die Frage der Mindestabstände zum Schutze des Wohnumfeldes. Hier gilt weiter die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschVO).

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

AKP. Fachzeitschrift für Alternative Kommunalpolitik

Ausgabe

Nr. 4

item.page.dc-source

Seiten

S. 43-44

Zitierform

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries