Das belgische Bundesstaatsmodell im Vergleich zum deutschen Bundesstaat des Grundgesetzes.

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ZLB: 96/2776

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DI
S

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Abstract

Der heutige belgische Staat ist das Ergebnis einer - im Blick auf den deutschen Bundesstaat - umgekehrten historischen Entwicklung: der Föderalisierung eines ursprünglichen Einheitsstaates. Das belgische Bundesstaatsmodell unterscheidet sich in drei wesentlichen Punkten vom deutschen: Es weist erstens eine doppelte Teilstaatenebene auf, indem es von "Gemeinschaften" und "Regionen" als staatlichen Einheiten neben dem Bund ausgeht. Zweitens hat es sich im kompetenziellen Bereich für das Ausschließlichkeitsprinzip entschieden. Danach erfüllen die "Gemeinschaften" und "Regionen", im Unterschied zu den "Ländern" gemäß Art. 30, 83 GG, keine exekutiven Funktionen hinsichtlich der Bundesgesetze. Vielmehr räumt die belgische Verfassung dem Bund oder den Teilstaaten mit der legislativen Befugnis zugleich die exekutive Befugnis ein. Drittens ist das Merkmal der Repräsentation der staatlichen Einheiten durch ein föderatives Organ in Belgien insofern nicht voll verwirklicht, als die "Regionen" im Bundesorgan nicht vertreten sind. gar/difu

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327 S.

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Mannheimer Beiträge zum öffentlichen Recht und Steuerrecht; 7