Sonderabfall und Altlasten. 2.Aufl.
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Datum
1986
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ZZ
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SEBI: 87/2668
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SW
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Zusammenfassung
In der Abfallwirtschaft werden alle Stoffe als Sonderabfälle bezeichnet, an deren Entsorgung besondere Anforderungen zu richten sind und die deshalb nicht zusammen mit Hausmüll beseitigt werden dürfen. Sonderabfälle sind ein Produkt der modenen Industriegesellschaft. Sie dürfen als solches aber nicht verniedlicht werden, da sie bei nicht sachgerechter Handhabung eine erhebliche Gefährdung darstellen können. Gerade deshalb sind Industrie und Gewerbe aufgefordert, mit Hilfe umweltschonender Technologien das Entstehen gefährlicher Abfälle möglichst zu vermeiden. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz sieht in der Bewältigung des Problems der Sonderabfallbeseitigung und der Altlastensanierung eine ihrer Schwerpunktaufgaben in der Abfallwirtschaft. Welche Wege dabei gegangen werden können und müssen, sollte das Fachgespräch "Sonderabfallbeseitigung und Altlastensanierung" aufzeigen, das am 25. Oktober 1984 im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Umwelt stattfand. Dies war gleichzeitig eine Gelegenheit, im Zusammenhang kennenzulernen, wie das Sonderabfall- und Altlastenproblem über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus in anderen Industriestaaten bewertet und behandelt wird. difu
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Mainz: (1986), 84 S., Tab.