Neue Baurichtlinien des Landes Brandenburg. Vorläufige Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum (ModInstR).
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IRB: Z 252
SEBI: Zs 490-4
SEBI: Zs 490-4
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Zusammenfassung
Das Land Brandenburg fördert mit diesen Richtlinien die Instandsetzung und Modernisierung von Wohngebäuden durch die Gewährung von Darlehen. Ziel der Zuwendungen ist die Wiederherstellung und Verbesserung des Gebrauchswertes der Wohnungen, die Behebung städtebaulicher Missstände, die Erhaltung preiswerter Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung und die Sicherung von sozial tragbaren Mieten. Im Wortlaut werden die Ausführungen zu Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage, zum Gegenstand der Förderung, zum Zuwendungsempfänger und den Zuwendungsvoraussetzungen, zu Art und Umfang, Höhe der Zuwendung, zu sonstigen Zuwendungsbestimmungen, zum Verfahren, Vorschriften, Vordrucken und Vertragsmuster und Inkrafttreten wiedergegeben. (hg)
Beschreibung
Schlagwörter
Richtlinie, Wohnungsmodernisierung, Instandsetzung, Verfahren, Zuwendung, Gewährung, Förderung, Recht, Wohnung
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Berliner Bauwirtschaft, Wiesbaden 42(1991), Nr.13, S.338-340
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Richtlinie, Wohnungsmodernisierung, Instandsetzung, Verfahren, Zuwendung, Gewährung, Förderung, Recht, Wohnung