Fortentwicklung des öffentlich-rechtlichen Vertrags unter besonderer Berücksichtigung der Public Private Partnerships.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014

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Abstract

Die Vorschriften zum öffentlich-rechtlichen Vertrag in den Verwaltungsverfahrensgesetzen von Bund und Ländern sind seit ihrem In-Kraft-Treten vor bald 30 Jahren praktisch unverändert geblieben. Wegen den zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen, aber auch wegen der seitdem veränderten Verhältnisse, insbesondere der zunehmenden Zusammenarbeit zwischen Behörden und Privaten bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, stellt sich die Frage nach einer Fortentwicklung der §§ 54 ff. VwVfG unter besonderer Berücksichtigung der Public Private Partnerships. Der Beitrag befasst sich mit ihrer rechtssystematischen Einordnung und befürwortet unter Berücksichtigung der Vorschläge der vom Bundesinnenministerium eingeholten Gutachten und der Empfehlungen des Beirats Verwaltungsverfahrensrecht beim BMI die behutsame Fortentwicklungder §§ 54 ff. VwVfG, insbesondere durch die Aufnahme einer neuen Grundsatzregelung für einen Kooperationsvertrag. difu

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 3

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S. 141-149

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