Uber die Notwendigkeit einer Vereinheitlichung der in Österreich geltenden Raumplanungs- bzw. Raumordnungsgesetze. Teil 2.
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1974
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SEBI: Zs 1680-4
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Zusammenfassung
In der Fortsetzung des Artikels (Teil 1 wurde in den Stadtbau-Informationen 1974, S. 242 besprochen) wird für eine Vereinheitlichung der in den jeweiligen Landesgesetzen verankerten 50 Widmungsarten plädiert, wobei auf die 10 Nutzungsarten des deutschen Bundesbaugesetzes 1960 und der Baunutzungsverordnung 1968 verwiesen wird. Eine einheitliche Terminologie und praktikable Systematik soll neben der Beschränkung auf unbedingt notwendige Widmungsarten helfen, die schwierige Materie auch für den Laien überschaubar zu gestalten. Es folgen Vorschläge für einheitliche Bezeichnungen bei Baulandwidmungen, Verkehrsflächen, Grünland sowie Vorschläge für eine Komplettierung der Raumplanungs- bzw. Raumordnungsgesetze, zum Schluß eine Gliederung und der Inhalt gesetzlicher Bestimmungen für den Flächenwidmungsplan.
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Berichte zur Raumforschung und Raumplanung, Wien 18 (1974), 3, S. 1-8, Abb.; Lit.