BayVGH, Urteil vom 31.3.2003 Az. 23 B 02.1937 (rechtskräftig). Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung.

Boorberg
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Datum

2004

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Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

0522-5337

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 987
IRB: Z 935

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Nichtamtlicher Leitsatz: Dass die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung einer Gemeinde für die Einleitung des Niederschlagswassers im Entsorgungsgebiet keine gesonderte Erhebung von Gebühren vorsieht ist nur dann unbedenklich, wenn die durch Gebühren zu deckenden Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung geringfügig sind. Dabei liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Erheblichkeitsgrenze bei einem 12%igen Anteil an den der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Gesamtkosten der Entwässerungseinrichtung. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Bayerische Verwaltungsblätter

Ausgabe

Nr. 1

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 20-22

Zitierform

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