BayVGH, Urteil vom 31.3.2003 Az. 23 B 02.1937 (rechtskräftig). Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung.

Boorberg
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Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

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0522-5337

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ZLB: 4-Zs 987
IRB: Z 935

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Zusammenfassung

Nichtamtlicher Leitsatz: Dass die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung einer Gemeinde für die Einleitung des Niederschlagswassers im Entsorgungsgebiet keine gesonderte Erhebung von Gebühren vorsieht ist nur dann unbedenklich, wenn die durch Gebühren zu deckenden Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung geringfügig sind. Dabei liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Erheblichkeitsgrenze bei einem 12%igen Anteil an den der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Gesamtkosten der Entwässerungseinrichtung. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Bayerische Verwaltungsblätter

Ausgabe

Nr. 1

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Seiten

S. 20-22

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