BayVGH, Urteil vom 31.3.2003 Az. 23 B 02.1937 (rechtskräftig). Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung.
Boorberg
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Datum
2004
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
0522-5337
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 987
IRB: Z 935
IRB: Z 935
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Nichtamtlicher Leitsatz: Dass die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung einer Gemeinde für die Einleitung des Niederschlagswassers im Entsorgungsgebiet keine gesonderte Erhebung von Gebühren vorsieht ist nur dann unbedenklich, wenn die durch Gebühren zu deckenden Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung geringfügig sind. Dabei liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Erheblichkeitsgrenze bei einem 12%igen Anteil an den der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Gesamtkosten der Entwässerungseinrichtung. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Bayerische Verwaltungsblätter
Ausgabe
Nr. 1
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 20-22