Das Recht des durch anonyme Samenspende gezeugten Kindes auf Kenntnis seiner genetischen Abstammung. Zugleich Anmerkung zum Urt. des OLG Hamm v. 06.02.2013 (NJW 2013, S 1167 ff. = ZKJ 2013, S. 292 ff.)

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Bundesanzeiger

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DE

Erscheinungsort

Köln

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1861-6631

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ZLB: 4-Zs 526

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Das OLG Hamm hatte sich jüngst im Rahmen einer medial viel beachteten Berufungsentscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein im Rahmen einer heterologen Insemination - einer sogenannten Fremdsamenspende - gezeugtes Kind einen Auskunftsanspruch gegen den behandelnden Arzt hinsichtlich der Identität des Samenspenders sowie einen Anspruch auf Einsicht in die medizinischen Unterlagen hat. Es bejahte dies insbesondere mit Blick auf das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner (genetischen) Abstammung. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

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Schlagwörter

Zeitschrift

ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe

Ausgabe

Nr. 7

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Seiten

S. 277-280

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