Das Recht des durch anonyme Samenspende gezeugten Kindes auf Kenntnis seiner genetischen Abstammung. Zugleich Anmerkung zum Urt. des OLG Hamm v. 06.02.2013 (NJW 2013, S 1167 ff. = ZKJ 2013, S. 292 ff.)
Bundesanzeiger
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Datum
2013
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Herausgeber
Bundesanzeiger
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Köln
Sprache
ISSN
1861-6631
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 526
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Das OLG Hamm hatte sich jüngst im Rahmen einer medial viel beachteten Berufungsentscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein im Rahmen einer heterologen Insemination - einer sogenannten Fremdsamenspende - gezeugtes Kind einen Auskunftsanspruch gegen den behandelnden Arzt hinsichtlich der Identität des Samenspenders sowie einen Anspruch auf Einsicht in die medizinischen Unterlagen hat. Es bejahte dies insbesondere mit Blick auf das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner (genetischen) Abstammung. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
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Schlagwörter
Zeitschrift
ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe
Ausgabe
Nr. 7
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 277-280