Zusammen leben ohne Barrieren. Die Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kommunen.
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DE
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Sankt Augustin ; Berlin
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ZLB: Kws 55/20
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Zusammenfassung
Die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), die 2009 von der Bundesrepublik ratifiziert wurde, hat ein völlig neues Politikverständnis geschaffen. Statt eine rein caritative Fürsorge passiv zu erdulden, geht das Selbstverständnis der Betroffenen hin zu einem Politikverständnis, das die größtmögliche Selbstbestimmung und aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Herstellung von Barrierefreiheit fordert. Was bedeutet das für die Alltagspraxis in unseren Kommunen? In der unmittelbaren lokalen Umgebung nützt Barrierefreiheit nicht nur Menschen mit Behinderung und älteren Menschen, sondern ebenso Eltern mit kleinen Kindern, aber auch jedem, der nur vorübergehend, z.B. durch eine Sportverletzung, gehandicapt ist. Eine Behinderung kann jeden von heute auf morgen treffen. Barrierefreiheit ist für jeden 10. Bundesbürger zwingend erforderlich, für etwa 30 bis 40% notwendig und für 100% einfach komfortabel. Die vorliegende Broschüre bietet einen Einstieg in die Thematik. Sie macht mit rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen vertraut, erklärt wichtige Fachbegriffe, die in der öffentlichen Diskussion immer wieder auftauchen und beschreibt praktische Beispiele für barrierefreie Planungen.
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63 S.
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Handreichung zur Politischen Bildung; 2