Toleranz im Schulrecht der hessischen Landesverfassung.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 83/6346

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Zusammenfassung

Der Staat hat drei Mittel in der Hand, wenn er Toleranz in der Schule gewährleisten will. Er kann die persönliche Freiheit durch verfassungsmäßige Freiheitsrechte garantieren; er kann weltanschaulich-konfessionellen Gruppen die Möglichkeit einräumen, im staatlichen Rahmen ihre Anliegen selbst zu verwirklichen; er kann allen unmittelbar Beteiligten Mitwirkungs- und Teilhaberrechte einräumen. Von diesen drei Möglichkeiten macht das Schulrecht in Hessen Gebrauch. Zu Beginn dieser Arbeit steht die Entstehungsgeschichte der hessischen Verfassungsnormen. Es folgt eine wirkungsgeschichtliche Darstellung der Entwicklung, die das hessische Schulrecht in Gesetzen, richterlichen Entscheidungen und ministeriellen Erlassen genommen hat. Am Ende steht eine dogmatische Aufarbeitung des Toleranzbegriffs - als Rechtsbegriff schlechthin und als integrierter Bestandteil des hessischen Schulrechts. im/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Schulrecht, Toleranz, Landesverfassung, Unterricht, Lehrplan, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Landesgeschichte, Schule, Bildung/Kultur, Bildungseinrichtung

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Kassel: Knittel (1980), 193 S., Lit.(jur.Diss.; Augsburg 1981)

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Schulrecht, Toleranz, Landesverfassung, Unterricht, Lehrplan, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Landesgeschichte, Schule, Bildung/Kultur, Bildungseinrichtung

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries