Landschaftsplan Tübingen. Kurzfassung zur Diskussion im Rahmen der Beratung des STEP.

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1976

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SEBI: 77/3569

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Das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg verpflichtet die Gemeinden zur Aufstellung eines Landschafts- und Grünordnungsplanes. Der vorliegende Entwurf der Stadt Tübingen will der Öffentlichkeit alternative Entwicklungsvorschläge erläutern, um als Anreiz einer lebhaften Diskussion zu dienen. Die Planungsgruppe steht mitunter in deutlichem Gegensatz zum Baureferat. Nach der Bestandsaufnahme der jeweiligen planungsrelevanten Daten (u. a. Landwirtschaft, Obstwiesen, Weinberge, Kleingärten, Sportstätten, Baugebiete, Straßenplanung, Landschaftsschutz, Naturpark, Baggerseen) erfolgt deren Bewertung, ein Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Situation sowie eine überschlägige Kostenermittlung. Die Broschüre versteht sich zugleich als Handlungsanweisung für die Behörde.

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Tübingen: (1976), 40 S., Kt.; Tab.

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