Verstoßen Einheimischenmodelle gegen europäische Grundfreiheiten? Stand und Bewertung des aktuellen Vertragsverletzungsverfahrens.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: R 620 ZB 7013
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RE
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Abstract
Gegenwärtig prüft die Europäische Kommission Einheimischenmodelle auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundfreiheiten des AEUV. Die rechtlichen Anforderungen an ihre Zulässigkeit wurden mit dem Urteil des EuGH vom 8. Mai 2013 hochgehängt, die Rechtmäßigkeit einzelner Kriterien wird zurzeit verhandelt. Der Beitrag zeigt, dass die Anknüpfung an den Wohnsitz des Begünstigten eine mittelbare Diskriminierung im Sinne der Grundfreiheiten darstellt, und legt dar, dass eine mehrjährige Ortsansässigkeit als Zugangserfordernis nicht gerechtfertigt werden kann, lediglich als Auswahlkriterium unter mehreren Bewerbern legitim ist.
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 3
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S. 77-80