Die Bürgerbeiräte in den Großstadtgemeinden der Bundesrepublik.
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1971
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SEBI: 71/3334
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Zusammenfassung
Im Rahmen der Verwaltungsreform und der damit verbundenen Eingemeindung haben die Bürgerbeiräte als Interessenvertretung ihre Funktion weniger als Verwaltungsinstitution als vielmehr im staatspolitischen Sinne für die Verbesserung des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat und die Festigung der Demokratie.Die bisherigen Gegenargumente sind angesichts dieser staatspolitischen Bedeutung nicht stichhaltig.Die Institution, deren Aufgabenkreis und Stellung in der Selbstverwaltung im Zusammenhang mit kommunalpolitischen Problemen in dieser Studie dargestellt wird, muß ausgebaut und ihre rechtlichen Grundlagen in den einzelnen Gemeindeordnungen verbessert werden.
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München: Schön (1971) XXI/205 S., Lit.; Zus.(Diss.; Mainz 1971)