Möglichkeiten und Grenzen landesstaatlicher Wirtschaftslenkung.

Klockzin, Martin
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1990

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Auf dem Gebiet wirtschaftslenkender Gesetzgebung hat der Bund umfangreich von seiner konkurrierenden Kompetenz Gebrauch gemacht, so daß den Ländern hier keinerlei Gestaltungsmöglichkediten offenstehen. Auch die Steuergesetzgebung läßt den Ländern keinen nennenswerten wirtschaftslenkenden Spielraum. Zwar können die Länder für ihr eigenes Gebiet Fondsmittel bereitstellen, um auf ihre Wirtschaft, regional oder sektoral bezogen, durch Wirtschaftsförderung Einfluß zu nehmen, jedoch sind den knapp geschnittenen Landeshaushalten enge Grenzen gesetzt. Darüber hinaus werden solche Maßnahmen in Zukunft wachsender Kritik der Europäischen Beihilfenkontrollen ausgesetzt sein. Nur der Bund wird als "zukünftige europäische Mittelinstanz" im Großraum Europa die Interessen der Bundesrepublik sachgerecht wahrnehmen können. kmr/difu

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Münster: (1990), 205, XXI S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1990)

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