Die Forderung der Deutschen Demokratischen Republik auf Übertragung des ehemaligen preußischen Kunst- und Kulturbesitzes.

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SEBI: 86/2600

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Unter Berücksichtigung des Grundlagenvertrages, der allgemeinen völkerrechtlichen Vertragsregelungen und der diversen Verträge und Vereinbarungen über die Rechtslage Berlins wird untersucht, ob die DDR oder die Bundesrepublik Deutschland einen Anspruch auf den ehemaligen preußischen Kunst- und Kulturbesitz hat, der jetzt in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) aufbewahrt wird. Der Verfasser kommt dabei zu dem Schluß, daß das Völkerrecht einen Anspruch der DDR auf Übertragung des vollständigen ehemaligen Kunst- und Kulturbesitzes in genau die Räume, in denen sie vor dem Zweiten Weltkrieg aufbewahrt wurden, nicht gewährt. Aus dem neueren Völkerrecht ergibt sich jedoch nach Auffassung des Autors ein angemessener Teilanspruch der DDR an dem ehemaligen Kunst- und Kulturbesitz, dem allerdings aufgrund der dort bereits vorhandenen Gegenstände Genüge getan ist. kp/difu

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Kunst, Eigentum, Besitz, Museum, Deutschlandpolitik, Kulturpolitik, Internationales Recht, Vertragsrecht, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Kultur, Recht, Übernational

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Gelsenkirchen: Dr.Mannhold (1986), VIII, 235 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1986)

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Kunst, Eigentum, Besitz, Museum, Deutschlandpolitik, Kulturpolitik, Internationales Recht, Vertragsrecht, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Kultur, Recht, Übernational

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Juristische Schriften. Staats- und Verfassungsrecht; 38