Zentralgemeinden im kreisangehörigen Raum? Ein Beitrag zur Funktionalreform
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1975
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BBR: Z 374
SEBI: Zs 1707-4
IRB: Z 920
SEBI: Zs 1707-4
IRB: Z 920
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Zusammenfassung
Kritische Erörterung der Fragestellung, ob im Rahmen der Funktionalreform bestimmten kreisangehörigen Städten in NRW Kreis-Kompetenzen übertragen werden können und sollen, ohne die Effizienz der Aufgabenerledigung dabei zu mindern. Konkret werden rechtliche, organisatorische, politische und psychologische Probleme eines Zentralgemeindesystem-Modells diskutiert, das von der 50 000 Einwohnergrenze für das Mittelzentrum und dessen Versorgungsbereich ausgeht. Vorteile des Modells ortsnahe Ansiedlung qualifizierter gesetzlicher Aufgaben, höhere Verwaltungsverantwortung wichtiger Zentren und Entwicklungsschwerpunkte gemäß landesplanerischer Zielsetzung, klare Trennung der Zuständigkeiten auf Orts- und Kreisebene, Verwaltungsapparat auch für entwicklungsfähige Städte unter 50 000 Einwohner. Nachteile Fremdbestimmung der von der Zentralgemeinde abhängigen Gemeinden, Beschränkung der Kreise auf eine Aufsichtskompetenz.
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Städte- und Gemeinderat, Düsseldorf (1975) S. 357 - 366, Tab.; Lit.