Die Ermittlung der Vergütung für den kalkulatorischen Gewinn im Preisrecht für öffentliche Aufträge.
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SEBI: 78/5759
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Im Rahmen dieser Arbeit wird eingangs erörtert, warum für die vom öffentlichen Auftraggeber nachgefragten, nichtmarktgängigen Güter die Preisbildungsgrundsätze der vollständigen freien Konkurrenz mit Hilfe von Preisbildungsvorschriften ersetzt wurden. Diese Preisbildungsvorschriften werden kritisch untersucht. Ziel der Studie ist jedoch, zu untersuchen, inwieweit das betriebsnotwendige Vermögen und der Umsatz als Bemessungsgrundlage der Gewinnvergütung wirklich geeigbet sind. Dabei hält der Autor beide Bemessungsgrundlagen für bedenklich. Ein fortschrittlicher Betrieb könne die gleiche Leistung mit niedrigeren Selbstkosten und unter Umständen auch mit einem kleineren Eigenvermögen erbringen als ein rückschrittlicher Betrieb. Dabei würde lediglich der rückschrittliche Betrieb belohnt. Es werden noch weitere differenziertere Argumente angeführt, die die Preisbildungsvorschriften in Frage stellen. Der Autor ist der Meinung, daß die von ihm aufgeführten Mängel überwindbar sind. Ein Vorschlag hierzu wird in der Studie vorgestellt. sg/difu
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Öffentlicher Auftrag, Preisrecht, Preisbildung, Gewinn, Betriebswirtschaft, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Finanzplanung, Verwaltung/Öffentlichkeit, Wissenschaft/Grundlagen, Wirtschaft
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München: Selbstverlag (1962), ca. 240 S., Abb.; Tab.; Lit.(staatswiss.Diss.; Univ.München 1964)
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Öffentlicher Auftrag, Preisrecht, Preisbildung, Gewinn, Betriebswirtschaft, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Finanzplanung, Verwaltung/Öffentlichkeit, Wissenschaft/Grundlagen, Wirtschaft