Die Entwicklung des Gemeindeverfassungsrechts im Großherzogtum Hessen-Darmstadt und im späteren Volksstaat Hessen.

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IRB: Z 1032
SEBI: Zs 2216-4

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Die staatsrechtliche Wechselhaftigkeit der hessischen Geschichte ist mit ein Grund dafür, dass eine Gesamtdarstelluung der Entwicklung des hessischen Kommunalverfassungsrechts bis heute fehlt. Der Beitrag unternimmt den Versuch die Gemeindeverfassungsentwicklung in einem Teilraum des heutigen hessischen Landesgebietes nachzuzeichnen, nämlich im früheren Großherzogtum Hessen-Darmstadt und im späteren Volksstaat Hessen. Er geht dabei ein auf die Gemeindeordnung von 1821, den Weg zur Gemeindegesetzgebung von 1911, die Kommunalverfassung nach der Gemeindegesetzgebung von 1911, den Wechsel zur Republik im Jahre 1918 sowie auf die Gemeindeordnung von 1931. hb

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Schlagwörter

Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Gemeinderecht, Kommunale Selbstverwaltung

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Hessische Städte- und Gemeindezeitung 33(1983)Nr.1, S.2-8, Lit.

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Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Gemeinderecht, Kommunale Selbstverwaltung

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