Erfahrungen mit dem bayrischen Denkmalschutzgesetz.
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IRB: Z 1023
SEBI: Zs 2552
BBR: Z 384
SEBI: Zs 2552
BBR: Z 384
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Abstract
Das Bayrische Denkmalschutzgesetz ist seit dem 1.10.73 in Kraft. In dem Artikel werden die Probleme aufgezeigt, die sich seitdem ergeben haben und teilweise immer noch bestehen. Diese sind u.a. die Erfassung der Baudenkmäler, da die Handhabung des Gesetzes unbürokratischer abläuft, als in anderen Bundesländern, da die zu schützenden Baudenkmäler nicht unbedingt schriftlich erfasst werden müssen. Die planende Verwaltung muss rechtzeitig über das Anliegen des Denkmalschutzes informiert werden, damit sie ihn entsprechend in ihre Planungen mit einbeziehen kann. Veränderungen an Baudenkmälern bedürfen der Baugenehmigung. Kritiker des Denkmalschutzes machen darauf aufmerksam, dass die Genehmigungsverfahren zu langwierig sind. Weiterhin werden Probleme angesprochen, die entstehen bei Baudenkmälern, die in Privatbesitz sind und bei Neu- bzw. Umnutzung. IRPUD
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Recht, Denkmalschutz, Denkmalpflege, Denkmalschutzgesetz, Verwaltung, Genehmigungsverfahren, Umnutzung
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Die alte Stadt, Stuttgart 8(1981)Nr.2, S.152-160, Lit.
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Recht, Denkmalschutz, Denkmalpflege, Denkmalschutzgesetz, Verwaltung, Genehmigungsverfahren, Umnutzung