Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung.
Boorberg
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Datum
2000
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0942-5454
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4381
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Zur Durchführung regelmäßiger Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden verschiedener Bundesländer bedarf es Vorschriften des Bundes: Erste Meldedaten-Übermittlungsverordnung des Bundes vom 18.7.1983 - BGBl. S.943. Diese Bundesverordnung wurde 1995 geändert und in die Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (1. BMeldDÜV) umbenannt. Diese wurde zum 1.1.2000 erneut geändert: Zweite Verordnung zur Änderung der 1. BMeldDÜV vom 25.11.1999 - BGBl. S.2391. Damit sollen Mängel im meldebehördlichen Rückmeldeverfahren beseitigt und eine Verbesserung der Qualität der kommunalen Melderegister erreicht sowie gewährleistet werden, dass die von den Meldebehörden zu speichernde Tatsache eines möglichen Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit auch bei einem Wohnungswechsel der dann zuständigen Meldebehörde übermittelt wird. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
Ausgabe
Nr. 5
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 155-156/Rdnr.85