Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung.

Boorberg
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Datum

2000

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Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

0942-5454

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 4381

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Zur Durchführung regelmäßiger Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden verschiedener Bundesländer bedarf es Vorschriften des Bundes: Erste Meldedaten-Übermittlungsverordnung des Bundes vom 18.7.1983 - BGBl. S.943. Diese Bundesverordnung wurde 1995 geändert und in die Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (1. BMeldDÜV) umbenannt. Diese wurde zum 1.1.2000 erneut geändert: Zweite Verordnung zur Änderung der 1. BMeldDÜV vom 25.11.1999 - BGBl. S.2391. Damit sollen Mängel im meldebehördlichen Rückmeldeverfahren beseitigt und eine Verbesserung der Qualität der kommunalen Melderegister erreicht sowie gewährleistet werden, dass die von den Meldebehörden zu speichernde Tatsache eines möglichen Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit auch bei einem Wohnungswechsel der dann zuständigen Meldebehörde übermittelt wird. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Die Kommunalverwaltung. Brandenburg

Ausgabe

Nr. 5

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 155-156/Rdnr.85

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen