Zonen-Geschwindigkeits-Beschränkung. Praxis der Gemeinden bei der Einrichtung von Zonen. Auswirkungen auf Geschwindigkeiten und Verkehrssicherheit.

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SEBI: 90/2306-4

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Das baden-württembergische Innenministerium hat sich intensiv mit der 1985 versuchsweise eingeführten Zonen-Geschwindigkeits-Verordnung beschäftigt. Zahlreiche geschwindigkeitsbeschränkte Zonen - meist mit Tempo 30 - wurden vorwiegend am Stadtrand eingerichtet. Zum Teil wurden neben der Beschilderung auch flankierende Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung durchgeführt. Um die Wirkung dieser Maßnahmen auf das Fahrverhalten zu erfassen, wurden die Geschwindigkeiten VORHER und NACHHER gemessen. Die Ergebnisse zeigen, daß Zonen-Geschwindigkeits-Beschränkungen etwas zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen. Auch die Anzahl der Unfälle sinkt, dies ist wohl hauptsächlich auf den Einsatz flankierender Maßnahmen zurückzuführen. gb/difu

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Verkehrsberuhigung, Geschwindigkeitsbegrenzung, Verkehrsberuhigte Zone, Tempo 30, Bewertung, Verkehrssicherheit, Fahrverhalten, Verkehr, Straßenverkehr

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Köln: (1989), ca. 82 S., Abb.; Tab.; Lit.

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Verkehrsberuhigung, Geschwindigkeitsbegrenzung, Verkehrsberuhigte Zone, Tempo 30, Bewertung, Verkehrssicherheit, Fahrverhalten, Verkehr, Straßenverkehr

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