Ahnungslos auf dem Bau. Spachtelmasse, Putz und Fliesenkleber bergen ein hohes Risiko.
Deutscher Fachverl.
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Deutscher Fachverl.
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DE
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Frankfurt/Main
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0933-3754
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ZLB: Kws 274 ZB 6793
BBR: Z 551
BBR: Z 551
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Abstract
Asbest ist ein Silikat-Mineral, dessen Fasern bis zu zwei Tausendstel Millimeter klein sind. Das Mineral ist besonders für seine Hitze- und Feuerbeständigkeit bekannt und wurde ab 1960 in zahlreichen Produkten im Bauwesen eingesetzt. In den 1970er und 1980er Jahren wurden auch asbesthaltige Spachtelmassen und Fliesenkleber im Innenausbau verwendet. Inzwischen ist die Gefährlichkeit von Asbestfasern hinlänglich bekannt. Die lungengängigen Asbestfasern verursachen nach einer durchschnittlichen Latenzzeit von 30 bis 50 Jahren schwere Krankheiten. Für das Jahr 2012 wurden seitens der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 1.543 beruflich bedingte Todesfälle durch Asbest anerkannt. Die Dunkelziffer bei den Todesfällen dürfte allerdings weitaus höher sein. Die Verwendung von Asbest ist in der Bundesrepublik Deutschland seit 1993 verboten und seit 2003 gilt ein EU-weites Verbot. Seitdem muss ein Großgebäude nach dem anderen unter hohen Sicherheitsvorkehrungen von den kanzerogenen Fasern befreit werden. Doch die BAuA warnt, dass noch immer vermutlich 80 Prozent der ursprünglich verwendeten asbesthaltigen Bauteile im heutigen Gebäudebestand vorhanden sind. Der Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS) schätzt, dass rund ein Viertel bis ein Drittel aller Gebäude, die vor 1995 errichtet wurden, von einem Asbestproblem betroffen sind. Angesichts der vielfältigen Verwendungsformen bauchemischer Produkte und der großen Zahl derer, die potenziell mit solchen Materialien in Berührung kommen, müssten in letzter Konsequenz zahlreiche Gesetze geändert werden. So ist beispielsweise zur Abwehr von Asbestgefahren die Einführung einer generellen Untersuchungspflicht durch das Baurecht dringend geboten. Vor diesem Hintergrund wird in dem Beitrag auf die aktuelle rechtliche Situation im Zusammenhang mit Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungs-Arbeiten (ASI-Arbeiten) eingegangen.
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Entsorga
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Nr. 2
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S. 11-15