WEG § 21; BGB § 634; AGB. Geltendmachung von Mängeln des Gemeinschaftseigentums durch Mehrheitsbeschluß. BGH, Urteil vom 10.5.1979 - VII ZR 30/78.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
SEBI: Zs 359-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Zur Befugnis der Wohnungseigentümer, durch Mehrheitsbeschluss zu bestimmen, welche Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum geltend gemacht werden sollen. Die formularmäßige Bestimmung, wonach ein Vertrag über die Veräußerung einer Eigentumswohnung mit Fertigstellungsverpflichtung des Veräußerers kein Werkvertrag, sondern ein Kaufvertrag sein soll, ist unwirksam. Zu den Pflichten des Erwerbers von Wohnungseigentum, dem Gewährleistungsansprüche des Veräußerers gegen einen anderen Baubeteiligten abgetreten worden sind, wenn der Drittbeteiligte in Konkurs gefallen ist. Eine Entscheidung des BGH aufgrund folgender §§: 21 WEG, 634 BGB .
Beschreibung
Schlagwörter
Eigentum, Wohnungsrecht, Wohnungseigentumsgesetz, Gemeinschaftseigentum, Mehrheitsbeschluss, Gewährleistung, Mangel, Werkvertrag, Kaufvertrag, Rechtsprechung, Gerichtsentscheidung
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 33(1980)Nr.8, S.400-402, Lit.Mit Anmerkungen von Hermann Weitnauer und Christof Kellmann.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Eigentum, Wohnungsrecht, Wohnungseigentumsgesetz, Gemeinschaftseigentum, Mehrheitsbeschluss, Gewährleistung, Mangel, Werkvertrag, Kaufvertrag, Rechtsprechung, Gerichtsentscheidung