Anspruch auf Altersteilzeit für Teilzeitbeschäftigte im Öffentlichen Dienst.

Bund-Verl.
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Bund-Verl.

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Köln

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0175-9299

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ZLB: Zs 3673-4

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Abstract

Das Altersteilzeitgesetz wurde im Jahr 2000 bereits zweimal geändert. Die Änderungen wurden im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit beraten und entsprechend umgesetzt. Mit der Änderung des Altersteilzeitgesetzes wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Teilzeitbeschäftigte Altersteilzeit in Anspruch nehmen können. Bis zur Gesetzesänderung waren fast alle Teilzeitbeschäftigten von der Altersteilzeit und den Aufstockungsleistungen sowie von der Altersrente nach Altersteilzeit ausgeschlossen. difu

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Der Personalrat

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Nr. 12

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S. 483-493

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