Die fingierte Bodenverkehrsgenehmigung.
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1971
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ZZ
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SEBI: 75/430
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Zusammenfassung
ie in # 19 IV 3 BBauG geregelte Bodenverkehrsgenehmigung sollte ein Kontrollinstrument zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung und Planung darstellen, das gleichzeitig die Schutzfunktion für den Bürger beinhaltet.Um einer Lahmlegung des Grundstücksverkehrs durch zu lange Nichterteilung der erforderlichen Genehmigungen zu begegnen, ist das Genehmigungsverfahren auf zwei Monate befristet.Diese Befristung sowie viele interpretationsbedürftigen Momente dieses Gesetzestextes führen nun zu erheblichen Schwierigkeiten der praktischen Handhabung, welche Gegenstand der vorliegenden Arbeit sind.Die Behandlung dieses Themas folgt dem zeitlichen Ablauf des Genehmigungsverfahrens und macht auf allen Stufen die verschiedenen Unzulänglichkeiten deutlich.Ergebnis dieser weitgehend rechtsdogmatischen Untersuchung ist u. a., daß es unmöglich ist, der fingierten Bodenverkehrsgenehmigung eine Bindungswirkung abzusprechen oder auch das Risiko des Fiktionseintritts abzumindern, weshalb erhebliche rechtspolitische Bedenken bestehenbleiben.Obzwar diese keinen echten Rechtsnotstand darstellen, ist gesetzgeberisches Tätigwerden dennoch geboten.
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München (1971) XV, 137 S., Lit.; Zus.