Höchstarbeitsbedingungen für die im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: CO 301
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
In der Privatwirtschaft wurde seit dem Ende des 2.Weltkriegs nicht mehr versucht, die Festlegung der Arbeitsbedingungen durch freie Vereinbarung unter Hinweis auf gesetzliche Vorschriften, tarifvertragliche Vereinbarungen oder kraft einseitiger Verbandsmaßnahmen für den Arbeitnehmer nach oben hin (d.h.Verbot günstigerer Vereinbarungen) zu beschränken.Dagegen schreiten im öffentlichen Dienst Aufsichtsbehörden ein, wenn der öffentliche Arbeitgeber, der der Rechtsaufsicht unterliegt, höhere Arbeitsbedingungen als gesetzlich festgelegt gewähren will.Z.B. hielt es das Bundesverwaltungsgericht für zulässig, den Gemeinden bei der Besoldung im öffentlichen Dienst gesetzlich die Überschreitung von tariflichen Lohnsätzen zu untersagen, während das Bundesarbeitsgericht solche Gesetze mit der bestehenden Rechtsordnung für unvereinbar hält.Der Frage der rechtlichen Zulässigkeit derartiger Regelungen wird in dieser Arbeit nachgegangen. chb/difu
Description
Keywords
Arbeitnehmer, Öffentlicher Dienst, Tarifautonomie, Koalitionsfreiheit, Verwaltungsanordnung, Verband, Arbeit, Arbeitsbedingung, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Kommunalbediensteter, Rechtsgeschichte
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Köln: (1967), XV, 99 S., Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Arbeitnehmer, Öffentlicher Dienst, Tarifautonomie, Koalitionsfreiheit, Verwaltungsanordnung, Verband, Arbeit, Arbeitsbedingung, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Kommunalbediensteter, Rechtsgeschichte