Höchstarbeitsbedingungen für die im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer.

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SEBI: CO 301

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Zusammenfassung

In der Privatwirtschaft wurde seit dem Ende des 2.Weltkriegs nicht mehr versucht, die Festlegung der Arbeitsbedingungen durch freie Vereinbarung unter Hinweis auf gesetzliche Vorschriften, tarifvertragliche Vereinbarungen oder kraft einseitiger Verbandsmaßnahmen für den Arbeitnehmer nach oben hin (d.h.Verbot günstigerer Vereinbarungen) zu beschränken.Dagegen schreiten im öffentlichen Dienst Aufsichtsbehörden ein, wenn der öffentliche Arbeitgeber, der der Rechtsaufsicht unterliegt, höhere Arbeitsbedingungen als gesetzlich festgelegt gewähren will.Z.B. hielt es das Bundesverwaltungsgericht für zulässig, den Gemeinden bei der Besoldung im öffentlichen Dienst gesetzlich die Überschreitung von tariflichen Lohnsätzen zu untersagen, während das Bundesarbeitsgericht solche Gesetze mit der bestehenden Rechtsordnung für unvereinbar hält.Der Frage der rechtlichen Zulässigkeit derartiger Regelungen wird in dieser Arbeit nachgegangen. chb/difu

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Arbeitnehmer, Öffentlicher Dienst, Tarifautonomie, Koalitionsfreiheit, Verwaltungsanordnung, Verband, Arbeit, Arbeitsbedingung, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Kommunalbediensteter, Rechtsgeschichte

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Köln: (1967), XV, 99 S., Lit.

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Arbeitnehmer, Öffentlicher Dienst, Tarifautonomie, Koalitionsfreiheit, Verwaltungsanordnung, Verband, Arbeit, Arbeitsbedingung, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Kommunalbediensteter, Rechtsgeschichte

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