Die Sozialhilfe, der Tod und das Recht.

Nomos
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Nomos

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 2004/1384

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RE

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Zusammenfassung

Die Sozialhilfe ist gemäß § 1 BSGH definiert als Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen. Der Autor geht jedoch der Frage nach, welche Berührungspunkte zwischen der Sozialhilfe und dem Tod bestehen. Folgende Aspekte werden dabei schwerpunktmäßig behandelt: Übernahme von Bestattungskosten gemäß § 15 BSHG und die Sonderstellung dieser Bestimmung im System der Sozialhilfe; Offene Ansprüche des Verstorbenen gegen Träger der Sozialhilfe und die Frage ihrer Vererblichkeit; Haftung des Erben eines Hilfeempfängers für Ansprüche des Sozialhilfeträgers; Das sog. Behindertentestament, oftmals von Eltern behinderter Kinder zur Regelung der Erbfolge verwendet, und die Frage dessen Sittenwidrigkeit. difu

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Seiten

167 S.

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Schriften zum deutschen und europäischen Sozialrecht; 4