Rechtsprechung zur Einleitung von Baulandumlegungen.

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IRB: Z 1319

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Es werden zwei Fälle aus der aktuellen Umlegungsrechtsprechung behandelt: Im ersten Fall hat das OGL Oldenburg klargestellt, dass die rückwärtige Andienung einer Ladenstraße durch Schaffung vom Parkplatzgelände als Ziel eines Umlegungsverfahrens nach § 45 ff BBauG nicht zu beanstanden ist. Die Bauleitung muss bis zum Zeitpunkt der Auslegung der Umlegungskarte verbindlich werden. Bei Einleitung des Umlegungsverfahrens ist ohne Belang, in welchem Abschnitt sich das Bebauungsplanverfahren befindet. Weiterhin wird festgestellt, dass Zeitablauf nicht automatisch die Unwirksamkeit des Umlegungsbeschlusses bewirkt. Der zweite Fall betrifft die Zulässigkeit eines Umlegungsverfahrens, wenn alle Grundstückseigentümer mit Ausnahme der Gemeinde sich über eine privatrechtliche Grundstücksneuordnung einig sind. In diesem Fall hat der BGH festgestellt, dass Umlegungsordnung und -beschluss ermessensfehlerhaft und daher rechtswidrig sind. IRPUD

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Recht, Bebauungsplanung, Bodenordnung, Baulandumlegung, Gebietsabgrenzung, Bodenrecht, Bundesbaugesetz, Rechtsprechung

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Nachrichten der niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung 31 (1981)Nr.4, S.300-311, Lit.

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Recht, Bebauungsplanung, Bodenordnung, Baulandumlegung, Gebietsabgrenzung, Bodenrecht, Bundesbaugesetz, Rechtsprechung

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