Entgeltdiskriminierung in Frauenberufen?
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: R 385/297
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Zusammenfassung
Frauen verdienen weniger als Männer. Die geschlechtsspezifische Lohnlücke beträgt nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hierzulande rund 23 %. Frage ist, ob und wie der Staat der schlechteren Bezahlung von Frauen rechtlich entgegenwirken muss und kann. Der Schutz vor Diskriminierung darf dabei nicht in einer gesamtgesellschaftlichen (kollektiven) Entgeltgleichstellung liegen. Wirksame Mittel zur Herstellung von mehr Entgeltgleichheit sind vielmehr ein gesetzlicher Mindestlohn sowie Frauenquoten für innergewerkschaftliche Führungsgremien, insbesondere Tarifkommissionen.
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141 S.
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Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht; 69