Anwalt des Kindes. Eine Positionsbestimmung der Verfahrenspflege nach § 50 FGG.

Waxmann
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Münster

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1998 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der eigenständigen Vertretung von Minderjährigen in familiengerichtlichen Verfahren durch den § 50 FGG gesetzlich geregelt. In diesem Gesetz spiegelt sich die Einsicht wider, dass Kinder und Jugendliche als Betroffene in einer familiengerichtlichen Auseinandersetzung speziellen fachlichen Beistand benötigen. Zur Ausgestaltung der Verfahrenspflege nach § 50 FGG gibt es bis heute jedoch weder einheitliche Standards zur Qualifizierung noch klare Vorstellungen zur Rolle und zum Tätigkeitsprofil der Verfahrenspfleger/-innen. Dieser Band nimmt eine deutliche Positionsbestimmung der Verfahrenspflege nach § 50 FGG vor. In diesem Sinne argumentieren die Autorinnen und Autoren - vor dem Hintergrund unterschiedlicher Disziplinen - für eine parteiliche Rolle der Verfahrenspflege im familiengerichtlichen Verfahren als "Anwalt des Kindes". Mit dieser deutlichen Verortung leistet der Band einen notwendigen Beitrag zur aktuellen Fachdiskussion, ermöglicht eine Praxisorientierung für tätige Verfahrenspfleger/-innen und gibt Impulse für Fort- und Weiterbildung. difu

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252 S.

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Forschung, Studium und Praxis; 12